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letzte Änderung:03.01.2011
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Kleinwaffen - eine Herausforderung für den Weltfrieden

Policy Paper Nr. 17 der Stiftung Entwicklung und Frieden

I. Kleinwaffen eine Herausforderung für den Weltfrieden

Seit dem Ende des Kalten Krieges steht das Thema Kleinwaffen weit oben auf der internationalen Tagesordnung. In den Medien vergeht keine Woche, ohne dass über bewaffnete Konflikte oder Amokläufe irgendwo auf der Welt berichtet wird. Auf den Bildern von solchen Ereignissen sind immer Kleinwaffen, zumeist automatische Gewehre, oder die unmittelbaren Folgen ihres Einsatzes zu sehen. Bevorzugtes Photoobjekt auf fernen Schauplätzen bewaffneter Gewalt sind von Minen verstümmelte Kinder, flüchtende Frauen mit Kindern und Kindersoldaten.
Der Befund ist eindeutig: Innergesellschaftliche bewaffnete Konflikte sind die heute vorherrschende Form von Krieg. In ihnen wird überwiegend mit Kleinwaffen aller Art und meist mit großer Grausamkeit geraubt, verstümmelt, vergewaltigt und gemordet. Diese "neuen" Kriege kündigen sich in der Regel während einer langen Phase des Zerfalls des staatlichen Gewaltmonopols sowie der Informalisierung und Kriminalisierung der wirtschaftlichen Kreisläufe an. Sie sind daher zumeist offene Prozesse ohne eindeutigen Anfang und ohne klares Ende. Die Abgrenzung zwischen Kombattanten und Zivilbevölkerung bleibt meist unscharf. Die Zivilbevölkerung ist Medium und Opfer zugleich.
Bei diesem Szenario greifen die existierenden Instrumentarien der internationalen Gemeinschaft zur Schlichtung von Konflikten nicht mehr, weil wesentliche Konfliktakteure völkerrechtlich nicht länger existieren. Das humanitäre Völkerrecht wird in solchen Konflikten von den Akteuren regelmäßig nicht beachtet. Im Bereich der humanitären Hilfe besteht ständig die Gefahr, dass die Hilfsgüter als Kriegsbeute vereinnahmt und dass die Helfer entführt werden. Immer häufiger kann daher überhaupt keine humanitäre Hilfe geleistet werden oder nur noch um den Preis einer mittelbaren Parteinahme.
Den realen Kern des Problems bildet jedoch die illegale Zirkulation von Kleinwaffen. Der leichte illegale Zugang zu Kleinwaffen und zuverlässige Munitionslieferungen sind eine unverzichtbare operative Voraussetzung für das gesamte Spektrum von bewaffneten Gewaltmanifestationen. Gegenwärtig scheinen diese Bedingungen fast überall gegeben zu sein. Die Kontrolle des Kleinwaffenkreislaufs wird daher mit zunehmender Intensität auf den verschiedensten politischen Ebenen diskutiert.

Kleinwaffen - Was ist das?

Im deutschen Sprachgebrauch hat sich der Begriff "Kleinwaffen" als Sammelbegriff durchgesetzt. Es gibt jedoch weitere Unterscheidungen, die sich in den verschiedenen internationalen Verhandlungen durchgesetzt haben.
Eine einfache und anschauliche Definition von Kleinwaffen lautet: Alle Waffen, die von maximal zwei Personen getragen und eingesetzt werden können. Diese weite Abgrenzung wird im englischen UN-Jargon als SALW (small arms and light weapons) bezeichnet. SALW werden in drei Kategorien aufgeteilt: "small arms" umfaßt alles von der Pistole bis zum leichten Maschinengewehr; "light weapons" reichen vom schweren Maschinengewehr über Mörser (<100mm) bis zu tragbaren Panzer- und Flugabwehrwaffen; und schließlich "ammunition and explosives" (Munition und Sprengstoffe).
Weiter wird zwischen den für das Militär bestimmten Schusswaffen (military weapons) und den für zivile Nutzer bestimmten Schusswaffen (firearms) unterschieden.

Allgemeine Charakteristika von Kleinwaffen

  • Sie kosten in der Regel wenig - besonders im Vergleich zu modernen Waffensystemen.
  • Sie sind leicht zu bewegen und benötigen daher keine entwickelte Infrastruktur für ihren Transport.
  • Ihr Einsatz erfordert nur eine ganz geringe, rasch zu leistende Ausbildung.
  • Sie sind leicht zu verbergen.
  • Sie sind sehr haltbar und wenig störanfällig.

II. Politische Initiativen gegen Missbrauch von Kleinwaffen

Auf die Wirkungslosigkeit der zwischenstaatlichen Instrumentarien und auf die Ignoranz von nicht direkt betroffenen Regierungen gegenüber den humanitären Krisen, die an den Holocaust erinnern, hat die Zivilgesellschaft bereits gegen Ende des Kalten Krieges mit der Gründung von zahlreichen Hilfswerken reagiert. Sie haben dieses Versagen angeprangert und teilweise bewusst die Regelwerke zwischenstaatlichen Umgangs und staatliche Souveränitätsansprüche missachtet, um Hilfe zu leisten. Die Namen dieser Organisationen waren häufig politisches Programm: "Ärzte ohne Grenzen" oder "terre des hommes". Bei ihrem Engagement in Konfliktregionen mussten diese Organisationen jedoch verbittert feststellen, dass auch nach der Beendigung offener Feindseligkeiten die millionenfach, zumeist willkürlich verlegten Landminen dem Wiederaufbau und wirtschaftlicher Eigenständigkeit entgegenstehen. Die Antipersonenminen wurden millionenfach eingesetzt, nicht zuletzt weil sie die billigsten Waffen waren. Die besondere Heimtücke dieser Kleinwaffenart besteht darin, dass sie zeitlich unabhängig von konkreten Kampfhandlungen wirkt. Sie treffen so zwangsläufig über viele Jahre die Zivilbevölkerung, der es an den notwendigen Ressourcen fehlt, um sich von dieser Kriegslast zu befreien. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, vorwiegend in westlichen Industrieländern und in einigen besonders betroffenen Entwicklungsländern haben daher seit dem Ende des Kalten Krieges vehement und ausdauernd ein generelles Verbot dieser Minen gefordert.

Das breite zivilgesellschaftliche Engagement hat die internationale Abrüstungsdiplomatie mit der Forderung unter Druck gesetzt, das humanitäre Völkerrecht um ein Verbot von Antipersonenminen zu erweitern. Die Abfassung einer verbindlichen Resolution durch das zuständige Komitee für Abrüstung der Vereinten Nationen in Genf scheiterte jedoch am prozessualen Erfordernis, dass ein solcher Beschluss den Konsens aller, derzeit 66 Mitglieder voraussetzt. In vielen Ländern beharren die Streitkräfte jedoch auf dem Standpunkt, Antipersonenminen seien unverzichtbar.

Daraufhin haben sich einige besonders interessierte Staaten unter Federführung Kanadas und Norwegens und unter engagierter Beteiligung auch Deutschlands zu einem völkerrechtlich innovativen Schritt entschlossen. Sie haben zunächst außerhalb der Vereinten Nationen ein Abkommen über ein umfassendes Verbot von Antipersonenminen im Jahre 1997 in Ottawa zur Unterzeichnung vorbereitet. Bereits im März 1999 erlangte diese Konvention völkerrechtliche Gültigkeit, nachdem die notwendige Zahl an Staaten unterzeichnet hatte. Bislang sind allerdings neben einer ganzen Reihe von Staaten ausgerechnet drei Mitglieder des Sicherheitsrates Russland, Vereinigte Staaten von Amerika und die Volksrepublik China dieser Konvention nicht beigetreten.

Die überraschend schnelle und moralisch offensichtlich wirksame Ächtung von Antipersonenminen durch das Völkerrecht konnte jedoch die generelle Entgrenzung des Kriegsgeschehens in innergesellschaftlichen bewaffneten Konflikten nicht aufhalten. Die Berichterstattung über diese Ereignisse löst regelmäßig Empörung und ein Gefühl völliger Ohnmacht aus. Gelegentlich wird von einer um sich greifenden "Kalaschnikow-Kultur" gesprochen, denn vor allem das automatische Gewehr tritt als Instrument dieser fatalen Entwicklung bildhaft in Erscheinung. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz befürchtet sogar, dass die Organisation nach mehr als einhundert Jahren ihre humanitäre Arbeit als absolut neutraler Akteur nicht fortführen kann, weil ihre Neutralität von den gegenwärtigen Konfliktparteien nicht respektiert wird und die Organisation in jedem Jahr mehr Tote unter den Mitarbeitern zu beklagen hat.

Darüber hinaus hat die unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen die Hoffnungen zerstört, die Vereinten Nationen könnten nach dem Ende des Kalten Krieges endlich ihre in der Charta niedergelegten Aufgaben der Friedenserhaltung und Friedensschaffung wahrnehmen. Denn aufgrund der leichten Verfügbarkeit von leistungsstarken illegalen Kleinwaffen sind die Risiken solcher Missionen zu groß und unberechenbar, als dass genügend Regierungen bereit wären, den UN für Friedenseinsätze benötigte Truppenkontingente bereitzustellen. Zuletzt wurden in Sierra Leone mehrere hundert Blauhelmsoldaten in einen Hinterhalt gelockt und als Geiseln festgehalten.

Im Unterschied zur Problematik der Antipersonenminen besteht bei der Kleinwaffenproblematik nicht die Möglichkeit, sich auf ein generelles weltweites Verbot zu einigen. Denn es ist nur ein kleiner Teil der Gesamtbestände, der illegal zirkuliert und in falsche Hände gerät. Entscheidend ist aber allein die illegale Verfügbarkeit von Kleinwaffen. Kritisch wird diese Verfügbarkeit zudem nur dort, wo latent oder akut die Gefahr der instrumentellen Nutzung zur Gewaltausübung besteht. Weiterhin wird meist übersehen, dass eine Waffe nur in Verbindung mit der richtigen Munition einen Gebrauchswert hat. Kleinwaffen sind zwar langlebig, aber Munition ist ein Verbrauchsartikel. Daher müssen Strategien der Einhegung von illegalen Kleinwaffen ein besonderes Augenmerk auf die Munition richten.

Gleichwohl hat der Erfolg jener Initiative gegen Antipersonenminen außerhalb der Vereinten Nationen dazu beigetragen, dass trotz grundsätzlicher Bedenken zahlreicher Staaten die Vereinten Nationen inzwischen in verschiedenen Unterorganisationen Verhandlungen organisiert haben, die jeweils Maßnahmen oder sogar eine Konvention zur Eindämmung der illegalen Verfügbarkeit und Proliferation aller Kleinwaffen zum Ziel haben. Außerhalb der Vereinten Nationen haben die EU, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Organisation Afrikanischer Einheit (OAU), die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und die Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) ebenfalls konkrete Schritte eingeleitet. Die Abrüstungsabteilung der Vereinten Nationen sah daher ihrerseits Handlungsbedarf, um die verschiedenen Aktivitäten zu koordinieren und gründete eine UN-interne Agentur mit dem Namen CASA (Co-ordinating Action on Small Arms).

Die beiden wichtigsten Verfahren innerhalb der Vereinten Nationen, um international eine verbindliche Einschränkung der illegalen Verfügbarkeit von Kleinwaffen zu erreichen, sind:

  • Eine Sondervollversammlung mit dem Arbeitstitel "Ungesetzlicher Handel mit Klein- und Leichtfeuerwaffen in allen seinen Aspekten" soll zu einer verbindlichen Konvention führen. Diese Versammlung, bei der es um Kleinwaffen geht, die als Kriegswaffen gelten, findet im Juli 2001 in New York statt.
  • Eine Konvention zur Bekämpfung transnationaler Kriminalität, die im September 2001 verabschiedet werden soll. Hierbei geht es um Schusswaffen aller Art, deren illegaler Besitz das staatliche Gewaltmonopol gefährdet.

Darüber hinaus haben UN-Organisationen wie jene für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO), das Kinderhilfswerk UNICEF, die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), das UN-Komitee zur Beseitigung der Diskriminierung gegen Frauen (CEDAW), Aktivitäten zum Problemfeld Kleinwaffen entwickelt. Die Überlegungen konzentrieren sich zumeist auf das Problem, wie die massive Diffusion von Kleinwaffen aus der legalen Sphäre in grenzüberschreitende illegale Zirkulation durch eine bessere Kontrolle der internationalen Handelsströme verhindert werden kann.

Parallel zu den Initiativen zahlreicher Internationaler Organisationen ist das von Nichtregierungsorganisationen gebildete "Internationale Aktionsnetzwerk gegen Kleinwaffen" (International Action Network Against Small Arms, IANSA) aktiv. Es will die illegale Verbreitung und den Missbrauch von Kleinwaffen bekämpfen und versteht sich als Anwalt globaler zivilgesellschaftlicher Interessen. Aber bislang kann auch die teilweise sehr professionelle Presse- und Lobbyarbeit des IANSA nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses Netzwerk längst nicht so breit gesellschaftlich verankert ist, wie dies die Kampagne gegen Landminen war. Die Kampagne und ihre Initiatorin waren 1997 mit dem Friedensnobelpreis für ihre Arbeit ausgezeichnet worden.

III. Der Angebotsdruck

Trotz der naturgemäß erhöhten Transaktionskosten für illegale Lieferungen werden weltweit einwandfreie, leistungsstarke Kleinwaffen zu niedrigen Preisen in großen Mengen angeboten. Auf den schwarzen Märkten zirkulieren verschiedene Generationen freigesetzter Waffen, und bislang dürften auch noch immer Waffen und besonders Munition aus laufender Produktion in die illegale Zirkulationssphäre geschleust werden.

Zu den älteren Generationen illegal vagabundierender Waffen zählen riesige Bestände, die von den USA in Vietnam zurückgelassen und später off-shore verkauft wurden. Sehr viel größer noch ist das Kontingent der Waffen, das die USA und die Sowjetunion ihren jeweiligen Verbündeten in sog. Befreiungskriegen vor 1989 zukommen ließen. So hat die Sowjetunion einige afrikanische Staaten mit Kleinwaffen vollgepumpt, während der amerikanische Geheimdienst CIA alleine etwa 400 000 automatische Gewehre sowjetischen Bautyps nach Pakistan zur Weiterleitung an die afghanischen Mudschaheddin geschleust haben soll. Wie das Wasser zum Meer finden viele dieser Waffen heute ihren Weg zu den "greenbacks" (US-Dollars) in der Hand illegaler Nachfrager.

Die Arsenale von NATO und Warschauer Pakt waren vollgestopft mit leichten Infanteriewaffen. Im Kleinwaffenbereich wurden jedoch bislang nur Antipersonenminen durch Zerstörung entsorgt. Andere Überbestände hat man durch Verkauf zu Schleuderpreisen und durch Verschenken "legal" abzubauen versucht - mit nur begrenztem Erfolg. Gleichzeitig wurden in zahlreichen östlichen Transformationsländern vielfach weder die Angehörigen der ministerialen Bürokratie noch die Streitkräfte hinreichend alimentiert. Daher genügte z.B. in den Kriegen im Kaukasus bereits mäßiger Einsatz krimineller Energie, um sich in den Arsenalen mit dem zu bedienen, was auf internationalen Schwarzmärkten mit Dollars nachgefragt wurde. Auch die völlig überdimensionierten Waffen- und Munitionsfabriken in Bulgarien tauchen in Untersuchungsberichten der Vereinten Nationen und von Human Rights Watch als bedeutende Quellen für illegale Kleinwaffenlieferungen auf. Bulgarien war im arbeitsteiligen Verbund des Warschauer Paktes auf die Herstellung von Kleinwaffen und Infanteriegerät u.a. für den Export in die Dritte Welt spezialisiert. Dort bedient das Land offensichtlich weiterhin den internationalen Schwarzmarkt.

An der risikoreichen Logistik großer illegaler Waffenlieferungen sind vorrangig Fluggesellschaften beteiligt, die in einigen übel beleumundeten Kleinststaaten als Briefkastenfirma registriert sind. Das Fluggerät stammt überwiegend aus sowjetischen Militärbeständen und ist auf undurchsichtige Weise in den Besitz dieser Gesellschaften gelangt. Wartungsmechaniker und fliegendes Personal rekrutieren sich aus freigesetzten Militärs aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion, vor allem der Ukraine. Daneben werden Kleinwaffen über den illegalen "Ameisenhandel" in Konfliktgebiete eingeschleust. Für interregional agierende Händler kann es sehr profitabel sein, Gewehre und Munition unters zivile Sortiment zu mischen. So wird z.B. über westafrikanische Marktfrauen berichtet, die einen solchen "Gemischtwarenhandel" zwischen Monrovia und Freetown betreiben.

Es ist nicht bekannt, wie viele Kleinwaffen es weltweit gibt. Ein großer Teil vorhandener Kleinwaffen wird von staatlichen Organen zur Erfüllung ihrer Aufgaben wie äußere Sicherheit und Wahrung des legitimen Gewaltmonopols vorgehalten. Ein weiterer Teil befindet sich legal in privatem Besitz, wobei die nationalstaatlichen Regelungen extreme Unterschiede aufweisen. In Großbritannien wurde nach einem Amoklauf vor einigen Jahren der private Besitz von Schusswaffen weitestgehend eingeschränkt. In den meisten Staaten der USA hingegen ist der Erwerb von Schusswaffen nur an minimale Auflagen gebunden. Es wird geschätzt, dass sich etwa die Hälfte aller Kleinwaffen auf der Welt in privatem Besitz von amerikanischen Staatsbürgern befindet.

Leider gibt es derzeit wenig konkrete Anzeichen dafür, dass sich der Angebotsdruck vermindern wird. Das Reservoir an Handlangern, die durch kriminelle Akteure dazu gebracht werden, die notwendigen logistischen Dienstleistungen zu erbringen, ist auf absehbare Zeit unerschöpflich. Auch übersteigen die weltweit mit krimineller Energie erschließbaren, älteren Bestände an Waffen und Munition sowie die aktuelle Produktion in Niedriglohnländern wahrscheinlich noch längere Zeit die illegale Nachfrage. Der im Gegensatz hierzu relativ hohe Preis der zur Zeit in Hochlohnländern produzierten Kleinwaffen verhindert miteiniger Wahrscheinlichkeit, dass diese einen direkten Weg in die illegale Zirkulation finden. Einzig ein deutliches Ansteigen der Preise auf den Schwarzmärkten würde anzeigen, dass sich die Situation zu verändern beginnt.

IV. Die gesellschaftlichen Ursachen für die Nachfrage

Nachfrage nach illegalen Kleinwaffen kann nur dort entstehen, wo das staatliche Gewaltmonopol nicht wirksam ist. Derartige soziale Räume gibt es in allen Gesellschaften, vielfach sind es nur kleine soziale Nischen. Dort, wo der Staat schwach und korrupt ist oder wo die soziale Polarisierung extreme Dimensionen angenommen hat, werden aus Zonen bandenkrimineller Territorialität mit gewalttätiger Willkür häufig gewaltoffene Räume, in denen die private Bewaffnung zwangsläufig eine Eigendynamik gewinnt. Wirtschaftliche Aktivitäten gleiten schließlich völlig in informelle und kriminelle Sphären ab. Derartige Spiralen staatlichen Zerfalls drohen ständig, zu einem innergesellschaftlichen bewaffneten Konflikt zu eskalieren. Vor diesem Hintergrund gilt es, genauer die wirtschaftliche Zirkulation zu beleuchten, als deren Teil sich Nachfrage nach illegalen Kleinwaffen bildet.

Bei der Suche nach den Ursachen für die Nachfrage nach illegalen Waffen lohnt es sich, den Faden beginnend bei einem Kindersoldaten aufzurollen. Sein Werkzeug, das automatische Gewehr und ein Patronengürtel, entspricht mindestens dem Wert eines durchschnittlichen Pro-Kopf-Jahreseinkommens der Gesellschaft, die er damit in Panik versetzt. Der Erwerb der Kleinwaffe wurde nicht aus seinem Arbeitseinkommen oder dem seiner Familie finanziert. Dieses Werkzeug ist die Investition eines Dritten, der sich vom Gewehr in der Hand des Kindersoldaten offensichtlich einen größeren Vorteil verspricht als von einer anderweitigen Verwendung seines Kapitals.

Da Waffen auf dem schwarzen Markt nur in harter Währung gehandelt werden, muss dem Erwerb bzw. Import des automatischen Gewehrs eine devisenbringende Exporttransaktion vorgelagert sein. Es muss also möglich sein, den Eintritt von Gütern oder Dienstleistungen in den globalen wirtschaftlichen Kreislauf zu identifizieren, deren Erträge die Nachfrage nach illegalen Kleinwaffen auf dem global vernetzten Schwarzmarkt erst ermöglichen. Bei der Suche wird man sich auf die jeweilige Schattenwirtschaft bzw. auf die international organisierte Hehlerei, die Waren in reguläre Wirtschaftskreisläufe schleust, konzentrieren müssen.

Entkleidet man die Hintermänner, die man auch als Kriegsunternehmer bezeichnen kann, ihrer häufig ethno-politischen Maske, so wird sichtbar, dass es ihnen bei ihrer Investition in Gewalt um die Sicherung und Erweiterung von Schattenwirtschaft geht. In deren Zentrum steht häufig gewalttätiger Raub. Daher machen zahlreiche bewaffnete innergesellschaftliche Konflikte geradezu den Eindruck eines Dauerzustandes und einer gewaltregulierten Produktionsweise. Es ist davon auszugehen, dass die global vernetzten Schattenwirtschaften entsprechend prosperieren. Internationale Embargos zeigen meist wenig Wirkung, da sie naturgemäß auf den regulären Handel beschränkt bleiben. Spätestens, wenn ein Land im wahrsten Sinne des Wortes von den Kriegsunternehmern ausgeraubt ist, gerät auch die humanitäre Hilfe in das Fadenkreuz ihrer Reproduktion, die schließlich in der Entführung der Helfer zum Zwecke der Lösegelderpressung gipfelt.

V. Globalisierung und neoliberale Wirtschaftspolitik

Die Berichte der derzeit neoliberal ausgerichteten Agenturen zur Regulierung des wirtschaftlichen Globalisierungsprozesses wie der Weltbank, aber auch des UN-Entwicklungsprogramms (UNDP), können darüber nicht hinwegtäuschen: Gegenwärtig ist die Globalisierung in weiten Teilen der Welt gleichzeitig gekennzeichnet sowohl von wirtschaftlichem Wachstum als auch von zerfallenden Staaten, einhergehend mit innergesellschaftlicher sowie zwischenstaatlicher sozialer Polarisierung. In diesem Spannungsfeld kommt es zur Bildung gewaltoffener Räume und bewaffneter Konflikte im Innern von Gesellschaften. Von diesen Zonen geht eine Sogwirkung auf den global vernetzten Schwarzmarkt für Kleinwaffen aus.

In den Sozialwissenschaften wird schon lange kontrovers diskutiert, ob soziale Missstände oder Habgier einiger Akteure ursächlich für die gewaltsame Eskalation von Konflikten zu innergesellschaftlichen Kriegen sind. Von der Beantwortung dieser Frage hängt ab, welche Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, aber auch von Hilfsorganisationen geeignet sind, der kriegerischen Gewalt zu begegnen.

Natürlich schließen soziale Missstände und Habgier einander nicht als verursachende Momente aus, aber nach derzeitigem Erkenntnisstand scheint die Habgier einiger Akteure eher das treibende Moment zu sein. Nicht die absolute Verarmung, sondern die Konkurrenz um die Aneignung international vermarktungsfähiger Ressourcen befördert die Bildung von Schattenwirtschaften, in denen schließlich ökonomischer Tausch gewaltgestützt reguliert wird. Im sozialen Kontext absoluter Verarmung haben die Akteure nur geringe Möglichkeiten, sich die Instrumente ihrer Gegenwehr in Form von automatischen Gewehren anzueignen. Denn weder haben sie ein hinreichendes Einkommen, um derartige Investitionen zu tätigen, noch generieren ihre minimalen Marktaktivitäten Devisen, die man benötigt, um sich zu bewaffnen. Tritt das soziale Segment absolut Verarmter dennoch in innergesellschaftlichen Konflikten als bewaffneter Akteur auf, dann liegt -analog zum Fall des Kindersoldaten- die Frage nahe, für wen diese Bewaffnung einen instrumentellen Charakter hat.

Würden diese Problemzonen auf eine "wasserdicht" in rechtlichen Bahnen verlaufende Weltwirtschaft stoßen, so hätten die wirtschaftskriminellen Unternehmer keine Chance zu reüssieren, Devisen zu erwirtschaften und ihrerseits als Käufer auf Schwarzmärkten für Kleinwaffen aufzutreten.

Tatsächlich jedoch setzt sich die Globalisierung aus drei miteinander verschränkten Sphären zusammen:

  • Die reguläre, in rechtlichen Bahnen organisierte Ökonomie. Sie allein ist Gegenstand volkswirtschaftlicher Lehre. Zugleich werden nur in dieser Sphäre Steuern aufgebracht, die ihrerseits Grundlage von Staatlichkeit bilden. Die neoliberale Doktrin hat die Nationalökonomie inzwischen in einen globalen Finanzmarkt verwandelt, der seinerseits beginnt, die Staatlichkeit von Ökonomie und Gesellschaft zu unterminieren.
  • Die informelle Ökonomie, in der die Mehrheit der Menschen auf der Welt ihr Überleben organisiert. Diese Hälfte der Menschheit lebt in ständiger rechtlicher und physischer Unsicherheit. Das staatliche Monopol legitimer Gewalt schützt sie nicht. Sicherheit muss privat, oft auch gegen korrupte staatliche Hoheitsträger organisiert werden. Kleinräumlich wird das Gewaltmonopol kriminell usurpiert. In der Form von Wirtschafts- und Überlebensmigration manifestiert sich innerhalb des gegenwärtigen Globalisierungsprozesses die informelle Ökonomie als einer der dynamischsten Faktoren, der im Halbdunkel aller Gesellschaften millionenstark agiert.
  • Die offen kriminelle Ökonomie. Sie ist ein gewaltreguliertes globales Netzwerk, das ständig parasitär in die reguläre Ökonomie eindringt und in der informellen Ökonomie Schutzgelder erpresst. Drogen sind dabei der vielleicht wichtigste Motor der globalen Vernetzung der kriminellen Sphäre. Das jährliche Brutto"kriminal"produkt wird von Experten weltweit auf mindestens 1000 Mrd. US Dollar geschätzt. Der diffuse globale Finanzmarkt bildet das operative Medium der kriminellen Ökonomie.

Die drei Segmente sind jeweils miteinander verknüpft, so dass ein Akteur der kriminellen Sphäre seine Produkte vermittels Hehler bei entsprechenden Preisabschlägen in die reguläre Warenzirkulation einschleusen kann. Umgekehrt gelangen legal produzierte Kleinwaffen in die kriminelle Zirkulationssphäre. Das Tauschmedium sind jeweils Dollarnoten. Es ist eine Illusion zu glauben, dass die informellen und die kriminellen Sphären sich vorwiegend auf bestimmte Regionen beschränken. Vielmehr breiten sie sich wie Nebel unaufhaltsam aus und dringen in scheinbar umfassend regulierte Ökonomien ein. Allein in den Bereichen Drogen, illegale Arbeitskräfte, Menschenhandel, Schmuggel oder Geldwäsche gibt es hinreichend Indizien für die globale Dimension der entsprechenden Netzwerke.

Es ist falsch, die Kleinwaffenproblematik vorrangig als ein Thema der Entwicklungspolitik zu begreifen, nur weil die meisten innergesellschaftlichen Kriege in der Dritten Welt angesiedelt sind. Die fortgesetzte illegale Proliferation von Kleinwaffen spiegelt die gefährliche Dynamik der "parallelen" Globalisierungsprozesse wider. Eine Voraussetzung für die Entwicklung wirkungsmächtiger Strategien gegen die unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen ist, anzuerkennen, dass den aktuellen Globalisierungsprozessen eine Tendenz zur Verbannung großer Bevölkerungsteile aus der regulären Ökonomie innewohnt. Diese ökonomische Apartheid setzt wiederum destruktive Energien frei.

VI. Sozialer Ausschluss und Gewalt

In vielen Transformationsländern und einer großen Zahl von Entwicklungsländern wird die Wirtschaft von informellen Sektoren und kriminellen Akteuren dominiert. Dies geht einher mit der Implosion staatlicher Strukturen. Die Angehörigen des Staatsapparates werden zu Wegelagerern der Zivilgesellschaft. Ihre Habgier erstickt alle unternehmerischen Initiativen zur Selbsthilfe. Ist eine Gesellschaft einmal in einen solchen Zustand geraten, in dem die wirtschaftskriminell angeeignete Fassade von Staatlichkeit und deren Akteure einen Zustand allgemeiner Unsicherheit erzeugen, lösen sich auch zivilgesellschaftliche Regelsysteme auf und werden durch Selbstverteidigungsstrukturen ersetzt. Es bilden sich konkurrierende militante Identitäten, die sich zumeist auf den konkreten Ausschluss anderer gründen. Sie sind ein Anlass für wiederholte Konflikte im innenpolitischen Prozess.

Massive Flucht und Auswanderung, zumeist der Leistungsfähigsten, sind in diesen Situationen die Regel und verschlechtern zusätzlich die Aussichten, die umfassende Informalisierung und Kriminalisierung wirtschaftlicher Aktivitäten wieder zu überwinden. Die rasch in der Folge von Krisen entstehende, zunächst überwiegend in der Illegalität lebende Diaspora sorgt mit Unterstützungsleistungen für das Überleben in Krisengebieten. Einige Beispiele hierfür sind: Libanon (alle Gruppen), Kosovo (Albaner), Sri Lanka (Tamilen), Tschetschenien (Tschetschenen). Zugleich aber bietet die Diaspora eine personale Infrastruktur für einträgliche illegale Transaktionen unterschiedlichster Art. In Fällen bewaffneter Auseinandersetzungen füllt die Diaspora regelhaft die Kriegskasse, z.B. Nordirland (Katholiken) oder Nagorny-Karabach (Armenien).

Weltweit haben Krisen und Bürgerkriege zur Bildung von transnationalen personalen Netzwerken geführt, von denen einige bereits globale Reichweite haben. Jeweils nur eine kleine Elite erlangt in der Diaspora legalen Status. Die Gesamtzahl der beteiligten Personen lässt sich nur schwer schätzen. Das Flüchtlingshochkommissariat UNHCR gibt die Zahl der Vertriebenen und der Flüchtlinge mit weltweit um die 50 Millionen Menschen an. In fremden Ländern auf der Suche nach Überleben oder einem besseren Leben halten sich aber weit mehr Menschen illegal in fremden Staaten auf. Insgesamt liegt die Zahl mit großer Sicherheit weit im dreistelligen Millionenbereich. Diese Menschen bilden eine wichtige erpressbare Ressource für die Organisation der grauen und kriminellen Sphären des Globalisierungsprozesses, die längst nicht mehr auf den Drogen- und Menschenhandel beschränkt sind. Sogar in sogenannten Rechtsstaaten leben diese Menschen häufig im Schatten, außerhalb des Wirkungsbereiches von Gesetzen. Ihr prekäres Lebensumfeld ist zumeist von gewaltgestützten Hierarchien geprägt. Das staatliche Gewaltmonopol des Gastlandes bleibt in ihrer Lebenssphäre ohne Wirkung. Ökonomisch sind sie ein fester Bestandteil der jeweiligen nationalen Ökonomien, von politischer Teilhabe sind sie jedoch ausgeschlossen.

Gleich, ob Ghettos sozial abgehängter Minderheiten in den Metropolen von Industrienationen oder die riesigen Armutsgürtel, von denen alle großen Millionenstädte in der Dritten Welt umgeben sind, oder aufgegebene Industriestandorte in der ehemaligen Sowjetunion: Die Bewohner erfahren Staatlichkeit so, als lebten sie in einem zerfallenen Staat. In diesen "Exklaven der ökonomischen und sozialen Apartheid" bilden sich parallele Gesellschaftsstrukturen heraus. Das Gewaltmonopol liegt bei territorial organisierten Gangs, die -ähnlich den Nationalstaaten- Grenzstreitigkeiten mit Waffengewalt untereinander austragen. Schutzgelder treten an die Stelle von Steuern. Ein mit Gewaltandrohung erpresstes Schweigen gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsorganen entspricht der staatsbürgerlichen Loyalität in der 'normalen' Gesellschaft. Die Kerngesellschaft "draußen" ist für diese Menschen die Diaspora. Auch diese "internen" Migranten spielen dort die gleichen, bereits beschriebenen Rollen. Sie tragen zum Überleben der Familie in der "Exklave" bei. Sie sind zugleich aber auch eine Ressource u.a. für Waffen- und Drogenhandel sowie andere risikobehaftete Tätigkeiten, die in der Schattenwirtschaft nachgefragt werden. Wer arm ist, der hat keine Wahl und geht kriminelle Risiken ein.

Aus historischer Perspektive wird man wahrscheinlich die Gegenwart als Zeitalter massenhafter Jugendarbeitslosigkeit kennzeichnen. Die gegenwärtig sich unter dem Paradigma des Neoliberalismus global entfaltende Wirtschafts(un)ordnung bietet keine Perspektive für eine Mehrheit junger Menschen auf der Welt, wenn sie das Alter der Erwerbstätigkeit erreichen. Für sie gibt es keine Rolle weder in der modernen "regulären" Ökonomie noch in traditionalen ländlichen Strukturen. Letztere befinden sich weltweit in Auflösung. Der moderne Sektor kann die nachwachsenden Generationen nicht als Arbeitskräfte absorbieren, denn es liegt in der Logik globaler Konkurrenz, dass rationalisierte, kapitalintensive Produktionsverfahren und Vermarktungsstrategien auf den Märkten letztlich obsiegen.

Weltweit wird also eine Mehrheit der heranwachsenden Erwerbsbevölkerung notwendig in das Niemandsland informeller Ökonomien abgedrängt und steht damit auch als unerschöpfliches Angebot allen (wirtschafts-)kriminellen Akteuren zur Verfügung. An der gegenwärtigen Situation in Algerien wird das Dilemma deutlich. Die algerische Gesellschaft ist, wie viele Gesellschaften in der Dritten Welt, eine sehr junge Gesellschaft. Ungefähr die Hälfte der Bevölkerung ist jünger als 15 Jahre. Man schätzt, dass derzeit etwa 60 % der algerischen Berufsanfänger arbeitslos sind. Verbesserungen sind nicht in Sicht. Man nennt diese Jugendlichen, soweit sie männlichen Geschlechts sind, "les hitistes" (="diejenigen, die die Mauer abstützen d.h. sich an der Wand anlehnen). Sie lauern immer auf eine Chance, im "trabendo", dem Gelegenheitsschmuggel, zumeist mit Frankreich, ein Schnäppchen zu machen oder auf andere Art und Weise, zumeist in der Grauzone der informellen Ökonomie oder durch kriminelle Dienstleistungen ihre Identität und damit ihr Leben zu sichern.

In zahlreichen Ländern gehört mehr als die Hälfte aller Jugendlichen zu dieser ausgeschlossenen Gruppe. In derartigen Situationen von Perspektivlosigkeit gewinnt die Verfügung über Gewaltmittel, z.B. ein automatisches Gewehr, eine außerordentliche Attraktivität. Denn mit einer Waffe in der Hand erfährt ein junger Mann erstmals in seinem Leben, dass er von anderen Menschen respektiert wird, auch wenn es schiere Angst der Bedrohten ist, die als Respekt wahrgenommen wird. Gewalt mittels eines automatischen Gewehres wird zum Mittel, sich gegen den gesellschaftlichen Ausschluss zu wehren. Gewalt verheißt den Zugang zu der Welt des industriellen Massenkonsums, der man auch in entfernten Winkeln der Welt medial ständig ausgesetzt ist.

Dass nach dem Ende der sog. Befreiungsbewegungen und dem weitgehenden Untergang der mit ihnen verbundenen Utopien von gesellschaftlicher Gleichheit fast nur noch junge Männer als Gewaltakteure in bewaffneten Konflikten auftauchen, dürfte auch damit zusammenhängen, dass mit dem ökonomischen Modernisierungsprozess eine radikale Entwertung der vormals ausschließlich Männern zugeschriebenen Rollen im Produktionsprozess einhergeht. Als Reaktion hierauf und mangels kulturell-emanzipatorischer und ökonomischer Alternativen konstruiert sich männliche Identität durch Gewalthandlungen, die ein Gefühl der Überlegenheit und Souveränität verleihen. Die verlorene Position im Produktionsprozess wird durch Teilnahme an der gesellschaftlichen Gewaltproduktion ersetzt. Diese Logik spiegelt sich auch in der Kriminalitätsstatistik entwickelter Staaten wider. Delikte mit Schusswaffengebrauch sind auch dort überwiegend eine Domäne junger Männer.

Wirtschaftskriminelle Politikunternehmer in Bürgerkriegsszenarien bedienen sich in zynischer Weise der impulsiven Energien Jugendlicher, sich bewaffnet gegen den Ausschluss aus der legalen Produktionssphäre und Gesellschaft zu wehren. Das Phänomen des Kindersoldaten in der Dritten Welt ist in seinem Wesen den Jugendgangs in hochindustrialisierten Staaten damit ähnlicher, als es die zumeist getrennte Diskussion dieser beiden Sozialpathologien suggeriert.

Die nicht enden wollenden Bürgerkriege speisen sich u.a. aus dem absoluten Ausschluss der nachwachsenden Generationen im Kontext zerfallenerer Staaten und der jeweils zugrundeliegenden wirtschaftlichen Katastrophen. Junge Männer partizipieren als "Soldaten" am besten an der Gesellschaft. Zudem sind die Überlebenschancen wahrscheinlich ungleich größer als im Chaos der vom Krieg paralysierten Zivilgesellschaften. Als "Soldat" zu agieren, ist also nicht nur verführerisch für entwurzelte Jugendliche. Es ist im Jargon ökonomistischer Betrachtungsweise zugleich eine "rational choice". Und im Hintergrund agiert stets ein Gewaltunternehmer, der sich von der Ausrüstung von Kindern und Jugendlichen mit effizienten Gewaltmitteln wie den Kleinwaffen einen Gewinn verspricht. Um der unheilvollen Dynamik wechselseitiger Verzahnung und Verstärkung der genannten Einzelaspekte entgegenzuwirken, ist ein breites Spektrum weitreichender simultaner politischer Schritte notwendig.

Beispiele für Absatzförderung im Geschäft mit Kleinwaffen
Beispiele für Absatzförderung im Geschäft mit Kleinwaffen

VII. Die Einhegung illegaler Verfügbarkeit von Kleinwaffen: Elemente einer politischen Agenda

Auf verschiedenen zwischenstaatlichen Ebenen sind die Bemühungen relativ weit fortgeschritten, Verfahren zwischenstaatlichen Handels mit Kleinwaffen kontrollsicher zu machen. Daher wird hier nur eine weitergehende Maßnahme vorgeschlagen, die den Bereich Exportkontrollen betrifft, während sich die weiteren Vorschläge mit anderen Aspekten beschäftigen.

  • Es ist hinreichend häufig festgestellt worden, dass nahezu sämtliche auf Schwarzmärkten gehandelten Kleinwaffen als legale Waffen ihren Lebenszyklus begonnen haben. Laut UN-Bericht für den Sicherheitsrat waren gefälschte Empfängerzertifikate auf Benin lautend eine der wichtigsten Quellen der UNITA bei der illegalen Versorgung mit Waffen aus Osteuropa (April 2001). Gefälschte Empfängerzertifikate sind ein wichtiger Zufluss für den Schwarzmarkt. Daher ist es dringend geboten, die Beweislast bei der Abwicklung von genehmigungspflichtigen Exporten umzukehren. Die Hinterlegung eines in der Höhe vom Auftragsvolumen abhängigen Transaktionsdepots bis zur Verifizierung des Eintreffens der Ware beim deklarierten Empfänger würde diese Phase des Lebenszyklus weitgehend gegen Missbrauch absichern. Dies setzt jedoch voraus, dass der Gesetzgeber deutlich macht, dass Waffen ein besonderes Gut sind und ihre Hersteller eine Einschränkung ihrer unternehmerischen Freiheit hinnehmen müssen. Das gleiche muss für die statistische Erfassung und Offenlegung gelten, damit Lieferströme ohne Einschränkung transparent werden.
  • Über die genaue Positionierung von Gewaltakteuren im Geflecht der verschiedenen Globalisierungsprozesse fehlt es an Informationen. Nach 30 Jahren Bürgerkrieg in Nordirland ist im April 2001 bekannt geworden, daß sich die IRA und Splittergruppen überwiegend mit Treibstoff- und Zigarettenschmuggel, Subventionsbetrug und Erpressung finanzieren. Der wirtschaftliche Schaden in der Provinz durch kriminelle Wirtschaftstätigkeiten wird auf über drei Milliarden DM geschätzt. Daher wird ein sozialwissenschaftlicher Forschungsschwerpunkt Ökonomie bewaffneter Konflikte als Ergänzung zum in der Schweiz erarbeiteten Kleinwaffenjahrbuch vorgeschlagen.
  • Zielgenaue Maßnahmen zur Isolation von Gewaltakteuren und zur Lähmung ihrer Ressourcenzugänge sind nur möglich, wenn die jeweiligen Verbindungen von Prostitution, Menschenhandel, Drogenhandel, Erpressung und anderer organisierter Kriminalität mit dem illegalen Handel von Kleinwaffen beschrieben werden können. Das Forschungsfeld "Ökonomie bewaffneter Konflikte" ist bislang nur in seinen Umrissen beschrieben worden. Um handlungsleitende Erkenntnisse frühzeitig bereitzustellen, ist ein gezieltes Forschungsprogramm zur Beobachtung dieser von krimineller Energie gespeisten global fungierenden Waren- und Finanzzirkulation notwendig.
  • Weiterhin fehlt es der internationalen Gemeinschaft an auch nur halbwegs zuverlässiger Information, welche Waffen welchen Ursprungs im Umfeld welcher humanitären Krise oder bei welchem bewaffneten Konflikt zum Einsatz kommen. Schätzung der Gesamtzahl der produzierten wichtigsten automatischen Gewehre lauten auf: 70-100 Mio. AK 47 (Russland und 19 weitere Länder); 10 Mio. UZI/Galil (Israel und 7 weitere Länder); 7 Mio. M 16 (USA und 4 weitere Länder); mehr als 7 Mio. FN-FAL (Belgien und 15 weitere Länder); knapp 7 Mio. G-3/MP 5 (Deutschland und 18 weitere Länder, Quelle: Small Arms Survey 2001). Der Mangel an Informationen rührt u.a. daher, dass die überwiegende Mehrheit der Beobachter vor Ort (Journalisten, Mitarbeiter internationaler Hilfswerke etc.) nicht in der Lage sind, die gängigsten Kleinwaffen auch nur näherungsweise zu identifizieren. Eine breit gestreute Verteilung einer kleinen Identifikationsbroschüre für die am weitesten verbreiteten Kleinwaffen würde die Qualität des Informationsflusses aus Krisengebieten erheblich verbessern und eine bessere Rekonstruktion der Bewegungen von Kleinwaffen auf Schwarzmärkten ermöglichen.
  • Sicherung und Zerstörung der erheblichen Überschussbestände sind nach wie vor unzureichend. Diese Bestände bleiben daher eine potenzielle Nachschubquelle für illegale Märkte. Deutschland lieferte beispielsweise 300. 000 AK 47 samt Munition aus den Beständen der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR kostenlos an die Türkei. In solchen Fällen ist schnelles engagiertes Handeln notwendig. Die Nachfrage nach illegalen Waffen ist preiselastisch, und daher rechnet sich Marktintervention zumindest auf der Makroebene für die internationale Gemeinschaft. Langfristig ist die Durchlässigkeit der Abgrenzung militärischer und ziviler Kleinwaffen im Hinblick auf die Munitionslogistik auf illegalen Märkten und unter polizeilichen Gesichtspunkten von Nachteil.

Daher wird vorgeschlagen:

  • Die Modernisierung von Streitkräften und vor allem der Beitritt einiger Staaten zur NATO machen erhebliche militärische Bestände an Kleinwaffen obsolet. Es muss im Interesse der NATO liegen, umfassende Hilfestellung bei der Sicherung von Arsenalen gegen Entwendung zu leisten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass überschüssige Bestände an Kleinwaffen vernichtet werden. Gemessen an den potenziellen Schäden, die von einer Proliferation solcher Überschussbestände ausgehen, ist ein regulärer Aufkauf von Überschussbeständen zu einem attraktiven Preis durch die NATO zum Zwecke der endgültigen Entsorgung eine Investition mit hoher Rendite. Eine solche Initiative müsste sich keineswegs auf die ehemaligen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes beschränken. Vielmehr dürften auf der ganzen Welt Bestände an Kleinwaffen lagern, die außer ihrer eventuellen Entwendung und missbräuchlichen Verwendung keine sicherheitspolitische Funktion haben. Diese diffuse Zeitbombe ließe sich mit wenigen zehn Millionen Dollar entschärfen.
  • Aktive Interventionen auf Schwarzmärkten und Aufkaufprogramme nach der Beendigung von gewaltsamen Konflikten sind in jedem Falle auf der Makroebene sinnvoll. Einem spanischen Fernsehteam wurden beispielsweise bei einem Scheinkauf vom Generalstab in der serbischen Teilrepublik Bosniens umfangreiche Waffenbestände, einschließlich Hubschrauber, zur illegalen Lieferung in ein afrikanisches Konfliktgebiet angeboten (April 2001). Die Tatsache, dass einzelne Kombattanten Rücknahmeaktionen aufgrund von vorteilhaften Preisrelationen zur Modernisierung ihrer persönlichen Bewaffnung genutzt haben, hat zum Einfrieren derartiger Programme geführt. Dahinter steht eine moralische Bewertung des unerwünschten Ereignisses. Betrachtet man jedoch den gleichen Vorgang aus ökonomischer Sicht, so behalten Rücknahmeaktionen in jedem Fall ihren Sinn, denn sie führen zu einer erwünschten Preissteigerung auf den Schwarzmärkten.
  • Es sollte auch eingehend geprüft werden, internationale Normen über zulässige Kaliber zu vereinbaren, die grundsätzlich Kleinwaffen unterscheiden, die einerseits zu hoheitlichen Aufgaben (Militär und Polizei) und andererseits zu privaten sportlichen oder Sicherheitsgründen genutzt werden. Eine Trennung der hoheitlichen und privaten Märkte würde die Logistik des Netzwerks globaler Schwarzmärkte, besonders bei der Munitionsversorgung, erheblich erschweren. Außerdem würde es polizeiliche Aufgaben langfristig erheblich erleichtern. Es wird geschätzt, dass sich gegenwärtig mindestens die Hälfte aller Kleinwaffen weltweit in privater Verfügung befinden.
  • Sollte es tatsächlich gelingen, die Produktion von Kleinwaffen und die legitimen Transfers vollständig zu kontrollieren, dann gewönnen die national sehr unterschiedlich regulierten, zivilen Waffenregime sofort zusätzlich an Bedeutung für die Alimentierung illegaler Märkte. Hier gilt es, vorbeugend Regelungen zu treffen, die den Missbrauch ziviler Waffenbesitzprivilegien erschweren und die faktisch gegebene Subvention des Privilegs zivilen Waffenbesitzes zu beenden. Folgende Maßnahmen erscheinen hierzu geeignet:
    • Keiner der bewaffneten Amokläufe in den letzten Jahren hätte sich bei einer verbindlichen Einführung einer absoluten personenbezogenen Sicherung von Schusswaffen aller Art ereignet. Was beim Diebstahlsschutz von Kraftfahrzeugen und Autoradios technisch möglich ist, muss für Schusswaffen obligatorisch gemacht werden. Es ist zu prüfen, ob sich für die deutsche Industrie eine Marktnische erschließen lässt, wenn ein kurzfristig aufgelegtes Förderungsprogramm zu marktfähigen Sicherungstechnologien führt.
    • Außerdem ist in Anlehnung an Regelungen für andere, weit weniger gefährliche Produkte ein Recyclingpfand bei Waffenerwerb gesetzlich vorzuschreiben. Dieses Pfand muss so hoch bemessen werden, dass es einen wirtschaftlichen Anreiz bietet, Waffen unterschiedlichster Art, gegen den Pfandbetrag einzutauschen. Ein hohes Recyclingpfand verhindert das Einsickern von Waffen in die illegale Zirkulation. Allein in Deutschland wird der Verlust von 6000 Waffen pro Jahr, meist durch Diebstahl gemeldet. Bei einem hohen Pfandbetrag oder Finderlohn ließe sich ein erheblicher Teil wieder einsammeln. Für die Altlasten muss hierbei der Staat in Vorlage treten.
    • Weiterhin liegt es in der Logik klassischer Fiskalpolitik bei der Behandlung erlaubter, aber nicht sonderlich erwünschter Tätigkeiten (Rauchen, Alkohol, Zucker etc.), wenn Munition mit einer Verbrauchssteuer belegt würde, um unter anderem das Risiko großer Lagerbestände zu mindern.
    • Das Privileg privaten Schusswaffenbesitzes verursacht hohe gesellschaftliche Kosten. Denn Schusswaffen unterliegen hohen Diebstahls-, Missbrauchs- und Unfallrisiken. Für dabei entstehende, z.T. sehr große Schäden muss in vielen Fällen der Staat aufkommen. Daher ist für privaten Waffenbesitz -analog zum Autobesitz - eine gesetzliche Haftpflichtversicherung festzuschreiben. Diese speist -allerdings im Unterschied zur Kfz-Versicherung - einen allgemeinen Haftungsfonds.

Schließlich gilt es mit aller Klarsicht hinsichtlich der komplexen Zusammenhänge über die Ursachen innergesellschaftlicher Gewalt, jegliche Duldung oder gar mittelbare Förderung von Gewaltkulturen zu vermeiden. Im weiteren Sinne ist hier vor allem ein Verbot der Werbung für militärische Kleinwaffen in allgemeinen Printmedien durch den Gesetzgeber auf europäischer Ebene anzustreben. Mit ihren aggressiven Anzeigen tragen Hersteller von Kleinwaffen und von Technologien im Bereich der passiven Sicherheit zur gesellschaftlichen Destabilisierung bei. Sie propagieren mit werblichen Maßnahmen die Privatisierung von "Sicherheit". Dabei wird häufig u.a. auch für militärische Schusswaffen geworben, deren Erwerb eigentlich verboten ist. In Anlehnung an die Einschränkungen bei der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel muss der Gesetzgeber hier aktiv werden. Denn diese Werbung ist vergleichbar mit denkbaren Anzeigen, in denen Heroinhersteller für ihr Produkt werben. Daher müssen auf EU-Ebene gesetzliche Einschränkungen bei der Werbung in allgemeinen Medien z.B. für automatische Waffen und Kriegswaffen allgemein durchgesetzt werden.

VIII. Ausblick

Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf bewaffnete Auseinandersetzungen sollte auf sofortige Gewaltminderung ausgerichtet sein. Das erfordert ein grundsätzliches Umdenken. So sollte sich beispielsweise nicht wiederholen, dass jungen Männern die Flucht aus dem Kriegsgebiet verwehrt wird. Dies war zu Beginn des Krieges in Bosnien geschehen, als junge Männer an der Grenze in Österreich aus den Flüchtlingszügen geholt und in den Krieg zurückgeschickt wurden. Bewaffnete Gewalt entsteht aus dem Zusammenwirken von Mensch und Waffe. In gegenwärtigen innergesellschaftlichen bewaffneten Konflikten versagt die internationale Gemeinschaft jedoch regelmäßig gerade darin, die illegalen Waffenströme zu unterbinden. Daher besteht als Sofortmaßnahme nur die Chance, kämpfende junge Männer mit dem Angebot eines alternativen Lebensentwurfes aus der Kampfzone abzuwerben und Gewaltakteuren die Aussicht auf Unversehrtheit und auf eine berufliche Ausbildung zu bieten. Dieses Denkmodell ist fokussiert auf den Aufbau einer zivilen Nachkriegsgesellschaft; seine innere Logik entspricht derjenigen von Aussteigerprogrammen für die rechtsextreme Szene im innerstaatlichen Bereich. Praktisch bedeutet dies eine sofortige uneingeschränkte Asylgewährung für jeden "Fahnenflüchtigen". Dabei sollte das Asyl von der internationalen Gemeinschaft auch in der jeweiligen Region organisiert und finanziert werden. Eine Umsetzung mag schwierig sein, aber der Beweis, dass sie möglich ist, fiele allemal leichter als der Beweis des Gegenteils: Junge Menschen, die ohne eine solche alternative Lebensperspektive in die zerfallen(d)en Gesellschaften zurückkehren, werden regelmäßig ihre persönlichen Lebenschancen auf die Kriegsökonomie hin orientieren - also gezwungen sein, erneut an ihr zu partizipieren. Genau diesen Teufelskreis gilt es zu unterbrechen.

Autor:
Dr. Peter Lock, European Association for Transformation (EART e.V.), www.Peter-Lock.de

Mitunterzeichner:
Dr. Dietrich Garlichs, Geschäftsführer der Deutschen Kommission für UNICEF e.V.
Dr. Herbert Wulf, Direktor des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC) GmbH

Herausgeber:
Stiftung Entwicklung und Frieden (SEF)
Gotenstr. 152
53175 Bonn
Tel.: (0228) 95925-0
Fax: (0228) 95925-99
eMail: sef@sef-bonn.org
Website: http://sef-bonn.org
Redaktion: Dr. Bernhard J. Trautner
ISSN 1437-2800

© Stiftung Entwicklung und Frieden, Mai 2001
Die Stiftung Entwicklung und Frieden wurde 1986 auf Initiative von Willy Brandt gegründet. Die überparteiliche und gemeinnützige Stiftung plädiert für eine politische Neuordnung in einer Welt, die zunehmend durch die Globalisierung geprägt ist. Die Arbeit der Stiftung beruht auf drei Prinzipien: globale Verantwortung, interdisziplinäre Sicht und überparteilicher Dialog. Für diese Orientierung bürgen die führenden Persönlichkeiten der Stiftung: Vorsitzender des Kuratoriums war bis 30. Juni 1999 Ministerpräsident Dr. h.c. Johannes Rau, jetzt Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Sein Nachfolger ist Ministerpräsident Wolfgang Clement. Stellvertretende Vorsitzende sind Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt H. Biedenkopf, Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen und Ministerpräsident Dr. Manfred Stolpe. Dem Vorstand gehören als Vorsitzender der Chef der Senatskanzlei des Landes Berlin, Staatssekretär Volker Kähne, und seine Stellvertreter Staatssekretär a.D. Dr. Klaus Dieter Leister und Prof. Dr. Franz Nuscheler an. Vorsitzender des Beirates ist Prof. Dr. Dieter Senghaas. Geschäftsführer der Stiftung ist Dr. Burkhard Könitzer.
In der Reihe Policy Paper nehmen namhafte Experten Stellung zu drängenden Fragen der Weltentwicklung. Auch damit will die Stiftung Entwicklung und Frieden sich intensiv an der politischen Diskussion über globale Themen beteiligen und politische Handlungsempfehlungen geben. Die Policy Papers erscheinen in unregelmäßiger Reihenfolge.

Ausgewählte Hefte aus der Reihe Policy Paper (Soweit nicht anders angegeben, sind die Policy Papers in deutscher und englischer Sprache erschienen. Preis pro Heft: DM 5,00):

16 Multilateralismus vs. Unilateralismus. Kooperation vs. Hegemonie in den transatlantischen Beziehungen. Von Franz Nuscheler, Januar 2001

15 Conflict Transformation. How International Assistance Can Contribute. By Mary B. Anderson, Angelika Spelten, December 2000 (nur in englischer Sprache).

14 Die Weltkonferenzen und die deutsche Politik. Ein Beitrag zu Global Governance? Von Brigitte Hamm, Thomas Fues, November 2000.

13 Towards a Paradigm of Embedded Financial Liberalization. Interlocking the Wheels of Private and Public Finance. Von Inge Kaul, Dezember 1999 (nur in englischer Sprache)

Der Inhalt gibt nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder.